Vertragsrecht
Verträge schaffen Verlässlichkeit, wenn sie sorgfältig gestaltet sind. Ich berate Unternehmen, Stiftungen sowie gemeinnützige und öffentliche Träger bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung ihrer Verträge. Für öffentliche Träger berücksichtige ich dabei auch die öffentlich-rechtlichen Bindungen. Kommt es zum Konflikt, setze ich Ansprüche durch oder wehre sie ab, mit dem Ziel einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung.
- Entwurf, Prüfung und Verhandlung von Verträgen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kooperations-, Dienstleistungs- und Rahmenverträge
- Vertragsanpassungen und Nachträge
- Leistungsstörungen, Mängelrechte und Schadensersatz
- Kündigung und Beendigung von Vertragsverhältnissen
- Außergerichtliche Einigung und gerichtliche Vertretung
Präzise gestaltet. Risiken im Blick. Lösungen, die in der Praxis tragen.